Freitag, 13. April 2012

Maße


Planungsregeln

Für Aufenthaltsräume, wie Individualräume oder reine Schlafzimmer, gilt entsprechend der MBO §44 eine lichte Höhe von 2,40 m als Mindestmaß. Diese Räume müssen natürlich belichtet und belüftet sein. Das Rohbaumaß der Fensteröffnung sollte etwa ein Achtel der Grundfläche des Raums betragen. Verglaste Loggien und künstliche Beleuchtung werden unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Die LBO BW § 34 fordert hiervon abweichend nur 2,30 m lichte Raumhöhe beziehungsweise 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche bei Dachräumen, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50m nicht mitberücksichtigt werden.

Raumdimensionierung

Für Individualräume sollte möglichst eine nutzungsneutrale Raumgröße mit mind. 14m2 bis 15m2 eingeplant werden.
Die Verkleinerung um ca. 2m2 ist möglich, wenn die Flächen vor Kleider- und Wäscheschränke und für das Ankleiden an anderer Stelle vorgesehen sind.





Schlafen barrierefrei

Die Bewegungsfläche muss 150cm breit sein entlang einer Längsbreite des Bettes (über die gesamte Bettlänge) und zusätzlich vor Schränken. Entlang der anderen Bettlängsseite muss die Bewegungsfläche mind. 120 cm breit sein, damit der Rollstuhlfahrer auch diese Bettseite im Bedarfsfall anfahren kann.


Bewegungsfläche

Die Bewegungsfläche muss 120 cm breit sein entlang einer Längsseite des Bettes. Vor Schränken und entlang der anderen Bettlängsseite muss die Bewegungsfläche mind. 90 cm breit sein.



Quelle: RAUMPILOT Grundlagen; kraemerverlag; WÜSTENROT STIFTUNG 

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